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VOC-Verordnung - Fahrzeugbau Information für Brantho-Korrux-Kunden im Bereich
Fahrzeugbau (=Lackierung von Kfz, Lackierung eines Teils eines Kfz bei
Reparatur, Konservierung oder Verschönerung eines Kfz; Lackierung von
Anhängern, -Fahrerhäusern, -Nutzfahrzeugen, -Bussen usw. bei Einsatz
von 0 - 15 to Lösemitteln/Jahr). Farben enthalten verschiedenste
Lösemittel, damit sie verarbeitbar sind. Brantho-Korrux enthält so
wenig Lösemittel wie möglich und so unbedenkliche
Lösemittel wie möglich. Das sind auch zwei Gründe weshalb Sie
Brantho-Korrux einsetzen. Nicht alle Farbenhersteller und Farbenverarbeiter
arbeiten so umweltbewußt, deshalb ist am 25.8.01 die VOC-Verordnung in
Kraft getreten, durch die die Emissionen flüchtiger organischer
Verbindungen reduziert werden sollen. Für Farben und Lacke, die auf
Fahrzeuge" aufgebracht werden, enthält die Verordnung Regelungen,
die für Brantho-Korrux-Anwender problemlos sind. Jede Art
von Farbauftrag in Werkstätten oder Lackieranlagen an Fahrzeugen ist bis
zum August 2003 der zuständigen Behörde zu melden (ab 0 g
Lösemittelverbrauch/Jahr").
Die
Vorschriften der Verordnung werden eingehalten, wenn entweder
Abluftreinigungsanlagen installiert werden oder emissionsarme
Beschichtungsstoffe eingesetzt werden.
Brantho-Korrux ist ein emissionsarmer Beschichtungsstoff und
enthält auch keine besonders gefährlichen Inhaltsstoffe.
Sie
teilen der Behörde daher einfach mit: Wir betreiben eine
Anlage nach Anhang I Nr 5, Fahrzeug(teile)lackierung" der VOC-Verordnung.
Wir verwenden emissionsarme Beschichtungsstoffe gemäß vereinfachtem
Reduzierungsplan Anhang IV Buchst. C Nr.4, die auch keine cmr-Stoffe
enthalten."
Bei
Einsatz von Brantho-Korrux ergeben sich nach unserer derzeitigen
Kenntnis durch die VOC-Verordnung keine weiteren Verpflichtungen
für Sie (keine Abluftreinigung, keine Lösemittelbilanzen, keine
Messungen etc.). |