Brantho-Korrux ®
 
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VOC-Verordnung
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Abgabe einer Erklärung nach VOC-Verordnung

Aufgrund von Unsicherheiten werden Lackverarbeiter teilweise von Behörden zur Abgabe einer Erklärung gemäß VOC-Verordnung angehalten, als Brantho-Korrux- Anwender können Sie dann alternativ erklären:

Wenn Sie Brantho-Korrux  außen  verwenden:
„Wir verwenden die Farben und Lacke außerhalb von gefaßten Bedingungen und fallen daher nicht unter die VOC-Verordnung."

Wenn Sie Brantho-Korrux beim  Fahrzeugbau  verwenden:
„Wir betreiben gem. VOC-Verordnung eine Anlage nach „Anhang I Nr.5, Fahrzeuglackierung". Wir verwenden emissionsarme Beschichtungsstoffe gem. vereinfachtem Reduzierungsplan Anhang IV Buchst. C Nr. 4, die auch keine cmr-Stoffe enthalten."

Anmerkung: Diese Erklärung ist bis August 2003 vorgeschrieben und gilt auch für die Fahrzeugherstellung bei einem Lösemittelverbrauch von 0 bis 15.000 kg/Jahr.

Wenn Sie z.B.  bis zu 10.000 ltr.  Brantho-Korrux „3in1"
zzgl. bis zu 1.000 ltr. Verdünnung für die Beschichtung von Metall, Holz oder Kunststoff verwenden:
„Wir betreiben gem. VOC-Verordnung keine meldepflichtige Anlage, da die von uns eingesetzten Farben und Lacke weniger als 5000 kg Lösemittel/Jahr und keine cmr-Stoffe enthalten."

Anmerkung: Evtl. müssen Sie die Einhaltung der Mengen nachweisen.

Wenn Sie Brantho-Korrux „ecobase",  „ecopakt"  oder „ecotop" verwenden:
„Wir erklären gem. VOC-Verordnung, daß wir emissionsarme Beschichtungsstoffe nach vereinfachtem Reduzierungsplan (Anhang IV Buchst. C Nr. 2 bzw. 4) verwenden, die auch keine cmr-Stoffe enthalten."


In allen oben aufgeführten Beispielen ergeben sich aus der VOC-Verordnung keine weiteren Konsequenzen für Sie (keine Abluftreinigung, keine Lösemittelbilanzen, keine Messungen).

Wenn Sie neben Brantho-Korrux noch andere Farben und Lacke einsetzen,
so sollten Sie darauf achten, daß Sie:
-   für Metall-, Holz-, Kunststoffbeschichtungen eine Lösemittelmenge von 5.000 kg/Jahr nicht überschreiten (1 ltr. Brantho-Korrux (= ca. 1,25 kg) enthält ca. 0,4 kg Lösemittel);
-   für Fahrzeugbeschichtungen nur Produkte mit VOC-Werten unter 540 bzw. 420 g/l verwenden;
da Sie sonst unter die komplizierten Vorschriften der VOC-Verordnung fallen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von uns beraten, wie Sie diese Grenzwerte sicher unterschreiten können.

Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit kann es zu Verkürzungen kommen. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben im Einzelfall müssen wir daher ausschließen.
Stand: 21.April2007; Gestaltung dieser Site: Michael Valentiner=Branth, email: webmaster@branth-chemie.de