Brantho-Korrux ®
 
Startseite 
 
Brantho-Korrux "3in1" 
Brantho-Korrux "ecopakt" 
Brantho-Korrux "nitrofest" 
7 wichtige Vorteile 
 
Weitere Sorten im Überblick 
Sicherheitsdatenblatt 
Hinweise zu VOC 
   VOC-Verordnung
      Kurzform
      Details
      Fahrzeugbau
      Anmeldung bei Behörde
      Beispielrechnung
   ChemVOCFarbV
 
Anwenderfotos 
Dosen mit Spardeckel 
Branth-Chemie 
 
Informationen für 
Gewerbliche Anwender 
Privatverbraucher 
VOC-Verordnung - Details

Die EG-Richtlinie Nr. 1999/13/EG (VOC-Richtlinie) wurde durch die 31. BImSchV ("über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen") umgesetzt und ist am 25.8.2001 in Kraft getreten.

Mit den nachfolgenden Erläuterungen und der Kurzform versuchen wir, die komplizierte Materie dieser Verordnung kurz und übersichtlich darzustellen, so wie die Verordnung die überwiegende Mehrzahl unserer Produkte und die überwiegende Mehrzahl unserer Kunden betrifft bzw. nicht betrifft. Dabei kann es zu Verkürzungen kommen, die nicht jeden Einzelfall ausreichend berücksichtigen. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben müssen wir ausschließen, wir sind dennoch sicher, daß die nachfolgenden Informationen und die Kurzform für Sie als Brantho-Korrux-Anwender von großem Nutzen sind.

VOC - was ist das?
VOC ist die Abkürzung für Volatile Organic Compounds, was man mit schädliche organische Verbindungen oder flüchtige organische Verbindungen übersetzen kann. Vereinfacht kann man zu den VOC auch "Lösemittel" sagen, auch wenn die Verordnung hier feine Unterschiede macht.

Sie wissen, daß Farben Lösemittel enthalten, damit sie verarbeitbar sind. Sie wissen, daß Branth-Farben sowenig Lösemittel wie möglich enthalten, und daß wir nach Möglichkeit unbedenkliche Lösemittel einsetzen - damit Sie möglichst wenig und möglichst unbedenkliche Lösemittel verarbeiten.

Sinn und Zweck der Verordnung
Nicht alle Farbenhersteller und Farbenverarbeiter arbeiten umweltbewußt. Deshalb hat der Gesetzgeber die VOC-Verordnung beschlossen. Sie soll möglichst viele nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen treffen, in denen zum Beispiel Farben und Lacke verarbeitet werden. Auch bestehende Anlagen sind schrittweise bis 2007 betroffen. Durch die Verordnung sollen Lösemittelemissionen erfaßt und schrittweise deutlich reduziert werden. Die Verordnung läßt dabei offen, ob emissionsarme Beschichtungsmaterialien verwendet werden oder Abluftreinigungsanlagen installiert werden.

In den vergangenen Jahren haben wir die Belastung, die bei der Verarbeitung unserer Produkte entstehen, ständig reduziert. Das ist Ihnen bereits zu Gute gekommen und kommt Ihnen jetzt im besonderem Maße zu Gute, da Sie den Vorschriften der VOC-Verordnung als Brantho-Korrux-Anwender völlig gelassen entgegen sehen können.

weiter

Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit kann es zu Verkürzungen kommen. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben im Einzelfall müssen wir daher ausschließen.
Stand: 21.April2007; Gestaltung dieser Site: Michael Valentiner=Branth, email: webmaster@branth-chemie.de