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VOC-Verordnung - Details Die
EG-Richtlinie Nr. 1999/13/EG (VOC-Richtlinie) wurde durch die 31. BImSchV
("über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer
Verbindungen") umgesetzt und ist am 25.8.2001 in Kraft getreten. Mit
den nachfolgenden Erläuterungen und der Kurzform
versuchen wir, die komplizierte Materie dieser Verordnung kurz und
übersichtlich darzustellen, so wie die Verordnung die überwiegende
Mehrzahl unserer Produkte und die überwiegende Mehrzahl unserer Kunden
betrifft bzw. nicht betrifft. Dabei kann es zu Verkürzungen kommen, die
nicht jeden Einzelfall ausreichend berücksichtigen. Eine Haftung für
die Richtigkeit der Angaben müssen wir ausschließen, wir sind
dennoch sicher, daß die nachfolgenden Informationen und die
Kurzform für Sie als Brantho-Korrux-Anwender von
großem Nutzen sind.
VOC - was ist das? VOC ist die Abkürzung für
Volatile Organic Compounds, was man mit schädliche organische Verbindungen
oder flüchtige organische Verbindungen übersetzen kann. Vereinfacht
kann man zu den VOC auch "Lösemittel" sagen, auch wenn die Verordnung hier
feine Unterschiede macht. Sie wissen, daß Farben
Lösemittel enthalten, damit sie verarbeitbar sind. Sie wissen, daß
Branth-Farben sowenig Lösemittel wie möglich enthalten, und daß
wir nach Möglichkeit unbedenkliche Lösemittel einsetzen - damit Sie
möglichst wenig und möglichst unbedenkliche Lösemittel
verarbeiten.
Sinn und Zweck der Verordnung Nicht alle
Farbenhersteller und Farbenverarbeiter arbeiten umweltbewußt. Deshalb hat
der Gesetzgeber die VOC-Verordnung beschlossen. Sie soll möglichst viele
nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen treffen, in denen zum Beispiel Farben
und Lacke verarbeitet werden. Auch bestehende Anlagen sind schrittweise bis
2007 betroffen. Durch die Verordnung sollen Lösemittelemissionen
erfaßt und schrittweise deutlich reduziert werden. Die Verordnung
läßt dabei offen, ob emissionsarme Beschichtungsmaterialien
verwendet werden oder Abluftreinigungsanlagen installiert werden.
In den vergangenen Jahren haben wir die Belastung, die bei der
Verarbeitung unserer Produkte entstehen, ständig reduziert. Das ist Ihnen
bereits zu Gute gekommen und kommt Ihnen jetzt im besonderem Maße zu
Gute, da Sie den Vorschriften der VOC-Verordnung als Brantho-Korrux-Anwender
völlig gelassen entgegen sehen können.
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