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Hinweise zur
VOC-Verordnung "VOC" das sind vereinfacht
"Lösemittel". Diese drei Buchstaben beschäftigen uns schon
lange, damit Sie als unser Kunde sich damit so wenig wie möglich
beschäftigen müssen. Sie wissen, daß Farben
Lösemittel enthalten, damit sie verarbeitbar sind. Sie wissen, daß
Branth-Farben sowenig Lösemittel wie möglich enthalten, und daß
wir nach Möglichkeit unbedenkliche Lösemittel einsetzen - damit Sie
möglichst wenig und möglichst unbedenkliche Lösemittel
verarbeiten. Nicht alle Farbenhersteller und Farbenverarbeiter
arbeiten umweltbewußt. Deshalb hat der Gesetzgeber die VOC-Verordnung
beschlossen. Sie soll möglichst viele nicht-genehmigungsbedürftige
Anlagen treffen, in denen zum Beispiel Farben und Lacke verarbeitet
werden. In Kurzform: Welcher
Brantho-Korrux-Kunde ist wie betroffen?
Von der VOC-Verordnung
nicht betroffen
sind alle Kunden, die Brantho-Korrux
außerhalb von gefaßten Bedingungen verarbeiten, also zum Beispiel
bei Reparaturanstrichen im Freien, an Masten, Brücken, Bauwerken, Anlagen,
Schiffen usw.
Eine Meldung an die Behörde ist notwendig,
wenn Sie Fahrzeuge oder Fahrzeugteile beschichten
(streichen, rollen, spritzen) Weitere Informationen speziell für die
Fahrzeugbranche
Die Behörde kann eine Information verlangen,
wenn Sie sonstige Metall-, Kunststoff- oder
Holzoberflächen beschichten und zum Beispiel -
weniger als 12.500 ltr. "3 in 1" verbrauchen oder -
die Produkte "ecobase", "ecopakt" bzw. "ecotop" einsetzen oder
- weniger als 10.000 ltr. "3 in 1" plus 1.000 ltr.
Verdünnung pro Jahr verbrauchen. Weitere Hinweise zur Meldung an die Behörde.
Von der VOC-Verordnung derzeit
normalerweise
nicht betroffen sind Sie als
Brantho-Korrux-Kunde, da Sie mit Brantho-Korrux entweder:
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den Schwellenwert ( 5 to
Lösemittel pro Jahr) unterschreiten oder |
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Zielemission
gemäß Reduzierungsplan (< 540 g/l VOC) unterschreiten und
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weil bestimmte
schädliche organische Verbindungen in Brantho-Korrux gar nicht enthalten
sind. |
Wir haben einige weitere
Informationen für sie zusammengestellt Details,
nähere Erläuterung VOC-Verordnung
für den Fahrzeugbau Hinweise zur Anmeldung
bei der Behörde Beispielsrechnung
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