Brantho-Korrux ®
 
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Hinweise zur VOC-Verordnung

"VOC" das sind vereinfacht "Lösemittel".

Diese drei Buchstaben beschäftigen uns schon lange, damit Sie als unser Kunde sich damit so wenig wie möglich beschäftigen müssen.

Sie wissen, daß Farben Lösemittel enthalten, damit sie verarbeitbar sind. Sie wissen, daß Branth-Farben sowenig Lösemittel wie möglich enthalten, und daß wir nach Möglichkeit unbedenkliche Lösemittel einsetzen - damit Sie möglichst wenig und möglichst unbedenkliche Lösemittel verarbeiten.

Nicht alle Farbenhersteller und Farbenverarbeiter arbeiten umweltbewußt. Deshalb hat der Gesetzgeber die VOC-Verordnung beschlossen. Sie soll möglichst viele nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen treffen, in denen zum Beispiel Farben und Lacke verarbeitet werden.


In Kurzform: Welcher Brantho-Korrux-Kunde ist wie betroffen?

Von der VOC-Verordnung  nicht  betroffen
sind alle Kunden, die Brantho-Korrux außerhalb von gefaßten Bedingungen verarbeiten, also zum Beispiel bei Reparaturanstrichen im Freien, an Masten, Brücken, Bauwerken, Anlagen, Schiffen usw.

Eine Meldung an die Behörde ist notwendig,
wenn Sie Fahrzeuge oder Fahrzeugteile beschichten (streichen, rollen, spritzen)
Weitere Informationen speziell für die Fahrzeugbranche

Die Behörde kann eine Information verlangen,
wenn Sie sonstige Metall-, Kunststoff- oder Holzoberflächen beschichten und zum Beispiel
- weniger als 12.500 ltr. "3 in 1" verbrauchen oder
- die Produkte "ecobase", "ecopakt" bzw. "ecotop" einsetzen oder
- weniger als 10.000 ltr. "3 in 1" plus 1.000 ltr. Verdünnung pro Jahr verbrauchen.
Weitere Hinweise zur Meldung an die Behörde.

Von der VOC-Verordnung derzeit  normalerweise nicht  betroffen
sind Sie als Brantho-Korrux-Kunde, da Sie mit Brantho-Korrux entweder:
-   den Schwellenwert ( 5 to Lösemittel pro Jahr) unterschreiten oder
-   Zielemission gemäß Reduzierungsplan (< 540 g/l VOC) unterschreiten und
-   weil bestimmte schädliche organische Verbindungen in Brantho-Korrux gar nicht enthalten sind.

Wir haben einige weitere Informationen für sie zusammengestellt
Details, nähere Erläuterung
VOC-Verordnung für den Fahrzeugbau
Hinweise zur Anmeldung bei der Behörde
Beispielsrechnung

Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit kann es zu Verkürzungen kommen. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben im Einzelfall müssen wir daher ausschließen
Stand: 21.April2007; Gestaltung dieser Site: Michael Valentiner=Branth, email: webmaster@branth-chemie.de