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Ab 1. Januar
2007: ChemVOCFarbV + Brantho-Korrux = keine
Schulung notwendig
Die Verordnung ist zwar sehr kompliziert, mit Dutzenden von
Grenzwerten und unterschiedlichen Einsatzzwecken, aber Brantho-Korrux
vereinfacht Ihnen alles. Viele Einsatzgebiete von Brantho-Korrux
fallen überhaupt nicht unter diese Verordnung, bleiben also problemlos
wie bisher. Brantho-Korrux fällt unter 2 Hauptkategorien und
ca. 10 weitere Einstufungen der Verordnung mit maximal-zulässigen
VOC-Werten (Lösemittelanteilen) zwischen 400 bis 840 g/l, meistens treffen
Grenzwerte von max. 540 bzw. 600 g/l zu. Brantho-Korrux hat einen
VOC-Wert von 390 g/l oder weniger, daher werden alle Grenzwerte
eingehalten, egal wie wer was einstuft und bewertet.
Sie benötigen also keine Schulung, welches
Brantho-Korrux-Produkt für welchen Zweck zulässig ist, da
Brantho-Korrux für alle sinnvollen Einsatzzwecke zulässig bleibt. Sie
brauchen auch nicht 12 unterschiedliche Produkte. So einfach ist das! Bei
Zweifeln oder Fragen beraten wir Sie gerne, bitte sprechen Sie uns
an. |