Brantho-Korrux ®
 
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Ab 1. Januar 2007:
ChemVOCFarbV
+ Brantho-Korrux
= keine Schulung  notwendig

Die Verordnung ist zwar sehr kompliziert, mit Dutzenden von Grenzwerten und unterschiedlichen Einsatzzwecken, aber Brantho-Korrux vereinfacht Ihnen alles.

Viele Einsatzgebiete von Brantho-Korrux fallen überhaupt nicht unter diese Verordnung, bleiben also problemlos wie bisher.

Brantho-Korrux fällt unter 2 Hauptkategorien und ca. 10 weitere Einstufungen der Verordnung mit maximal-zulässigen VOC-Werten (Lösemittelanteilen) zwischen 400 bis 840 g/l, meistens treffen Grenzwerte von max. 540 bzw. 600 g/l zu.

Brantho-Korrux hat einen VOC-Wert von 390 g/l oder weniger, daher werden alle Grenzwerte eingehalten, egal wie wer was einstuft und bewertet.


Sie benötigen also keine Schulung, welches Brantho-Korrux-Produkt für welchen Zweck zulässig ist, da Brantho-Korrux für alle sinnvollen Einsatzzwecke zulässig bleibt. Sie brauchen auch nicht 12 unterschiedliche Produkte.
So einfach ist das!


Bei Zweifeln oder Fragen beraten wir Sie gerne, bitte sprechen Sie uns an.

Im Interesse einer besseren Übersichtlichkeit kann es zu Verkürzungen kommen. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben im Einzelfall müssen wir daher ausschließen
Stand: 21.April2007; Gestaltung dieser Site: Michael Valentiner=Branth, email: webmaster@branth-chemie.de