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REACH-Verordnung
Als Hersteller von Zubereitungen beschäftigen wir uns mit der REACH-Problematik bereits seit Langem und bestätigen, dass unsere Produkte REACH-konform sind (aktueller Stand).
Wir beziehen von unseren Lieferanten im In- und Ausland sowohl Stoffe, wie auch Zubereitungen. Diese wiederum werden im In- und Ausland zum Teil aus Stoffen, zum Teil auch aus Zubereitungen hergestellt. Unsere Lieferanten haben uns die Vorregistrierung der Inhaltsstoffe bestätigt. Die Registrierung der Stoffe erfolgt verordnungskonform entsprechend den bereits bestehenden bzw. noch zu erarbeitenden Vorgaben der REACH-VO. Unsere Lieferanten wurden von uns über Verwendung/Expositionsszenarien informiert.
Nach heutigem Wissensstand können wir Ihnen zusichern,
GHS
Aus "Zubereitungen" werden "Gemische", aus "entzündlich" wird "entzündbar", Kennzeichnungsschwerpunkte verlagern sich vom Gesundheitsschutz zum Explosionsschutz.
Im Laufe der kommenden Jahre werden wir entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Sicherheitsdatenblätter und Dosenkennzeichnungen ändern.
Durch die Verknüpfung von GHS und REACH, und Änderungen bei den gesetzlichen Vorgaben, erfolgen die Änderungen zeitnah und mit Blick auf den Endtermin in 2015.
VOC
Eine Liste der VOC-Anteile in unseren Produkten stellen wir hier im pdf-Format zur Verfügung.(Bitte bedenken Sie, dass "VOC", also Lösemittelanteile, nicht in jeder EU-Verordnung gleichartig definiert ist, und in nationalen Verordnungen teilweise drastisch anders definiert werden. Nachfolgende Werte entsprechen weitgehend dem Rechenschema der RL 2004/42/EG). |